ÖCAR Automobilrecycling GmbH
Seit 15. Dezember 2003 ist die ÖCAR Automobilrecycling GmbH als Sammel- und Verwertungsystem gem. ยง 6 AltfahrzeugeVO vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft genehmigt.
Dadurch ist ÖCAR in der Lage, die umfassenden Verpflichtungen der AltfahrzeugeVO von Her-stellern/Importeuren zu übernehmen (Entpflichtung). Diese Verpflichtungen umfassen:
- Einrichtung von Rücknahmestellen und Meldung an das Ministerium
- unentgeltliche Rücknahme von Altfahrzeugen von Letzthaltern/-eigentümern
- Sicherstellung der Verwertung in einem Shredder
- Einhaltung technischer Vorschriften für die Behandlung und Lagerung
- Wiederverwendung von Bauteilen
- Einhaltung von Verwertungsquoten
- Berichtspflichten
Die Finanzierung von ÖCAR erfolgt über einen Verwertungsbeitrag, der von den Systemteil-nehmern (Importeure) je Neufahrzeug (Inverkehrsetzungen) an ÖCAR geleistet wird. Für das Jahr 2004 beträgt der Verwertungsbeitrag EUR 8,50 je Neufahrzeug.
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