Auf Basis ihrer abfallrechtlichen Genehmigung gem. § 29 AWG 2002 als Sammel- und Verwertungssystem für Altfahrzeuge ist ÖCAR in der Lage, Verpflichtungen der von der Altfahrzeugeverordnung betroffenen Wirtschaftsbetriebe zu übernehmen ("Entpflichtung").

Der Kreis der betroffenen Wirtschaftsbetriebe umfasst:
Hersteller und Importeure von Kraftfahrzeugen.

Mit Abschluss einer Entpflichtungsvereinbarung gehen die Aufgaben und Pflichten sowie die rechtliche Verantwortung vom Vertragspartner ("Systemteilnehmer") an ÖCAR über. ÖCAR bietet einheitliche Standardvereinbarungen an und sichert damit ihren Vertragspartnern Gleichbehandlung zu.

Entpflichtung für die Hersteller und Importeure

Betroffen sind Hersteller und nach Österreich importierende Unternehmen für Kraftfahrzeuge der Klassen M1 und N1 (gem. KFG 1967) und für dreirädrige Kraftfahrzeuge (unter Ausschluss von dreirädrigen Krafträdern).

Eine der Zielsetzungen der Altfahrzeugeverordnung ist die Umsetzung der "Produktverantwortung", darunter versteht man die Verantwortung des Inverkehrsetzers für den Abfall seines Produktes (in diesem Fall das Altfahrzeug).

Die Entpflichtung durch ÖCAR befreit Hersteller/Importeure von allen abfallrechtlichen Aufgaben und Verpflichtungen:

Für die Leistung der Rücknahme schließt ÖCAR Vereinbarungen mit den jeweiligen Rücknahmestellen ab, in der Regel sind das die Fahrzeughändler der betroffenen Marken. Dieses Vertragsnetzwerk in Verbindung mit den Vereinbarungen mit österreichischen Verwertungsbetrieben stellt den verordnungskonformen Ablauf von der Rücknahme bis zur Verwertung der Altfahrzeuge sicher.

Auf Wunsch können Hersteller und Importeure auch Eigenleistungen in der Rücknahme und/oder Behandlung einbringen. Im Fall von Eigenleistungen reduzieren sich die Entgelte, die Hersteller/Importeure zur Finanzierung des Systems leisten müssen. Die Entgelte werden jährlich optimiert und neu beschlossen. Im laufenden Kalenderjahr beträgt der zu leistende Beitrag pro Inverkehrsetzung EUR 3,10. Des Weiteren wurden je Marke und Jahr ein Mindestbeitrag von EUR 500 sowie ein Maximalbeitrag je Marke und Jahr von EUR 15.500 festgelegt. Diese Verwertungsbeiträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Eine aktuelle Muster-Vereinbarung finden Sie hier.

Bei Interesse bitten wir um Übermittlung Ihrer Kontaktdaten (office@oecar.at).